Geschäftsordnung für den Stadtteilrat Dulsberg

(einstimmig angenommen bei einer Enthaltung am 17.9.2013 im Stadtteilrat Dulsberg und beschlossen am 16.1.2014 von der Bezirksversammlung HH-Nord )

Der Stadtteilrat ist ein Vertretungsgremium für die Interessen des Stadtteils Dulsberg. Das Stadtteilbüro Dulsberg ist seine Geschäftsstelle. (ohne Stimmrecht).

Zusammensetzung

a) Mitglieder, die ihr Stimmrecht durch Delegation erhalten:
1 Gewerbetreibende (sofern vorhanden) (über Interessenvertretung)
1 Wohnungswirtschaft (über AG-Vermieter)
1 Kirchengemeinde (bestimmt intern)
1 Soziale Einrichtungen freier Träger (über den AKD)
1 bezirkliche Jugend- oder Sozialeinrichtungen (bestimmt intern)
1 Sozialraummanagement (bestimmt intern)
x Parteienvertreter/innen (je nach Anzahl in der BV) (über Parteigremien)
1 Schule (bestimmt intern)
b) Bewohnervertreter/innen
Sie erhalten Stimmberechtigung, wenn sie zum dritten Mal innerhalb von sechs Monaten anwesend sind.
Das Stimmrecht verfällt, wenn ohne Angabe von Gründen gegenüber der Geschäftsstelle sechs Monate nicht an einer Sitzung teilgenommen wurde.

Vorsitzende

Der Stadtteilrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren zwei Vorsitzende. Eine/r davon muss Bewohnervertreter/in sein.

Sie bereiten gemeinsam mit der Geschäftsstelle die Sitzungen vor und moderieren sie.Bei Ausscheiden wird schnellstmöglich eine Nachwahl durchgeführt.Die Wahl der Vorsitzenden wird in der Tagesordnung angekündigt.

Beschlussfähigkeit/Beschlüsse

Zu Anfang der Sitzung wird die Anzahl der Stimmberechtigten festgestellt.
Bei einer Anzahl von 8 stimmberechtigten Mitgliedern existiert Beschlussfähigkeit.
Die unter a) aufgeführten Interessenvertretungen sind nicht personengebunden.
Der Stadtteilrat beschließt über die Mittel aus dem Verfügungsfonds.

Tagungsrhythmus

Der Stadtteilrat tagt monatlich (Ausnahmen sind möglich, z.B. Ferienzeiten).

Modalitäten

  • Sitzungen sind immer öffentlich
  • Beschlüsse haben grundsätzlich Empfehlugscharakter
  • Beschlüsse sind bindend bei Mitteln aus dem Verfügungsfonds.
  • Auf Wunsch findet geheime Abstimmung statt.
  • Bewohnervertreter/innen müssen auf dem Dulsberg wohnen oder in besonderem Maße mit dem Stadtteil verbunden sein. Sie dürfen keine Mandatsträger/innen in parlamentarischen Gremien sein.
  • Parteienvertreter/innen sollten ihren Wohnsitz auf dem Dulsberg haben.
  • Nicht stimmberechtigte BewohnerInnen haben das Recht, Themen auf die Tagesordnung zu setzen. Innerhalb von drei Sitzungen muss eine Befassung damit erfolgen.
  • 1/2 der anwesenden Stimmberechtigten kann verlangen, Entscheidungen an eine Stadtteilversammlung zu delegieren.